Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat in seiner Sitzung am 15.12.2023 in Mainz den seit Anfang 2017 amtierenden Vorsitzenden des Rats, Staatssekretär a. D. Dr. Josef Lange, für die am 01.01.2024 beginnende neue Amtszeit einstimmig wiedergewählt.
Die Kultusministerkonferenz, die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren und der Österreichische Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung hatten Lange entsprechend dem Statut des Rats für deutsche Rechtschreibung zur Wiederwahl vorgeschlagen.
Josef Lange studierte Katholische Theologie, Geschichte und Politische Wissenschaft an den Universitäten Münster und Regensburg. Er war an der Universität Regensburg hochschulpolitisch tätig und von 1971 bis 1974 Mitglied der Bayerischen Hochschulplanungskommission. Nach Tätigkeiten als Persönlicher Referent des Gründungspräsidenten an der Universität Bayreuth und als Referatsleiter in den Geschäftsstellen der Deutschen Forschungsgemeinschaft und des Wissenschaftsrates war er von 1990 bis 2000 Generalsekretär der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), von 1995 bis Anfang 2000 Mitglied des Präsidiums der Confederation of European Union Rectors‘ Conferences. Von 2000 bis 2001 war er Staatssekretär für Wissenschaft und Forschung in Berlin, 2002 bis 2003 Leiter der Abteilung Ressortkoordinierung in der Thüringer Staatskanzlei, 2003 bis 2013 Staatssekretär im Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur. 2013/14 war er gemeinsam mit Prof. Dr. Erik Harms, ehemals Kinderklinik des Universitätsklinikums Münster, kommissarischer Gründungsdekan der Fakultät für Medizin und Gesundheitswissenschaft der Universität Oldenburg. Er ist u. a. Vorsitzender des Kuratoriums des Max-Planck-Instituts für Sonnensystemforschung, des Verwaltungsrats des Pius-Hospitals Oldenburg, des Hochschulrats der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) und des Hochschulrats der Universität Vechta sowie Mitglied des Universitätsrats der Universität Regensburg.
Hintergrund: Der Rat für deutsche Rechtschreibung wurde im Jahr 2004 auf der Basis der Wiener Absichtserklärung zur Neuregelung der deutschen Rechtschreibung der Repräsentanten der deutschsprachigen Länder vom 01.07.1996 als Nachfolgegremium der Zwischenstaatlichen Kommission für deutsche Rechtschreibung gegründet. Er wird getragen von der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Österreich, der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol, der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens und dem Fürstentum Liechtenstein. Luxemburg ist mit beratender Stimme vertreten. Er hat die Aufgabe, die Einheitlichkeit der Rechtschreibung im deutschen Sprachraum zu bewahren und die Rechtschreibung auf der Grundlage des orthografischen Regelwerks (Regeln und Wörterverzeichnis) im unerlässlichen Umfang weiterzuentwickeln. Dazu gehören insbesondere die ständige Beobachtung der Schreibentwicklung, die Klärung von Zweifelsfällen der Rechtschreibung und die Erarbeitung und wissenschaftliche Begründung von Vorschlägen zur Anpassung des Regelwerks an den allgemeinen Wandel der Sprache. Seine Vorschläge zur Anpassung des Regelwerks erhalten Bindungswirkung für Schule und öffentliche Verwaltung durch Beschluss der zuständigen staatlichen Stellen.
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